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Mietbedingungen

1. Allgemeines

Die Vermietung von mobilen Fasssauna und dazugehörendem Zubehör (nachfolgend „Mietgerät“ genannt) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt.

 

2. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietgerät zur Verwendung zur Miete für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.

 

3. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Miete und die Mietsicherheit im Voraus zu zahlen, das Mietgerät während der Mietzeit unter Beachtung der Betriebsanleitung nur zum bestimmungsgemäßen Zweck zu nutzen, es pfleglich unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zu behandeln bzw. pflegen und nach Beendigung der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet:

- das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer und/oder sonstiger betäubender Mittel zu benutzen,

- das Mietgerät nur mit den zugelassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Brennholz, usw.) zu betrieben,

- das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter (insbesondere vor dem Zugriff des nicht eingewiesenen Personals  bzw. von Kindern) sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

Eine Untervermietung oder Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag ist dem Mieter nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich den Vermieter über Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten sowie im Falle des Diebstahls unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten. 

 

4. Behandlung des Mietgeräts

Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen wie es steht und liegt. Verbrauchsmaterialien wie Brennholz, Aufgußöle etc. gehören nicht zum Mietumfang. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen des Mietgerätes bei Übergabe, auch wenn sie nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

5. Rückgabe

Der Mieter hat das Mietgerät nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand, d.h. gereinigt, mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, bei dem Vermieter zurückzugeben. Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, etwaige Mängeln des Mietgerätes sofort zu beseitigen und dem Mieter die erforderliche Instandsetzungs- und/oder Reinigungskosten in Rechnung stellen.

Sollte das Mietgerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist hierfür Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden persönlich, per E-Mail oder per Telefon angenommen. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe - für den Zeitraum der Mietüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 120 % der anteiligen Miete zu zahlen. Unabhängig hiervon kann die Vermieter das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.

6. Haftung

Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem Mietgerät entstehende oder durch seinen Betrieb schuldhaft verursachte Schäden oder den Verlust des Mietgeräts (einschließlich dessen Einzelteilen und Zubehör) und hat dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzten und zwar: dem Vermieter in Falle der Beschädigung des Mietgeräts – die zur Instandsetzung des Mietgeräts erforderliche Kosten zzgl. eventuellen Wertminderung bzw. Im Falle des Verlustes oder des Unterganges oder des Diebstahls des Mietgeräts –  die Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich den Restwert des Mietgeräts zu erstatten. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter, die aus der Zeit herrühren, in der der Mieter das Gerät in seiner Verfügungsgewalt hatte, frei.

 

Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind jedoch Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird.  Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

 

7. Versicherung

Der Mieter hat seine etwaigen Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte zu informieren, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

8. Sonstiges

Abweichungen oder Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abstandnehmen von dieser Schriftformabrede selbst. Sollten aus irgendwelchen Gründen einen oder mehrere Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen.

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